Rechtsprechung
VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kommunalabgaben: Teilerneuerung bei leitungsgebundenen Einrichtungen - Differenzierung zwischen Altanschlußnehmern und Neuanschlüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hess. KAG § 11
Verfahrensgang
- VG Gießen, 28.12.1995 - 2 G 1471/95
- VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 733 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Der modifizierte Grundflächenmaßstab kann nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere in dörflichen oder kleinstädtischen Gemeinden mit geringen Unterschieden im baulichen Nutzungsmaß einen geeigneten Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Erfassung der von einer Entwässerungseinrichtung vermittelten Vorteile darstellen (vgl. Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42, sowie präzisierend: Beschluß vom 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 - HSGZ 1995, 408 = GemHH 1996, 107).Gering sind die Unterschiede dann nicht mehr, wenn in einer nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere (Beschluß vom 31.08.1984, a.a.O.).
- VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96
Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag: Antrag auf Aussetzung der sofortigen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Angesichts der Tatsache, daß die Antragsgegnerin nach der Darstellung vom 15. Dezember 1997 mit der Erhebung von Vorausleistungen auch für das zweite Erneuerungs- und Erweiterungsvorhaben schon begonnen hat, sei aber vorsorglich darauf hingewiesen, daß bereits die Erhebung von Vorausleistungen eine auf die jeweilige Maßnahme beziehbare gültige Beitragssatzregelung voraussetzt (Senatsbeschluß vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 - HSGZ 1997, 290). - VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Kommunalabgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen - Beitragsmaßstab
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Das Problem der Vorteilsgerechtigkeit der Beitragsbemessung stellt sich damit vornehmlich im Bereich der Bebauung unterhalb der den Vollgeschoßzuschlag auslösenden Geschoßzahl (vgl. Senatsurteil vom 05.12.1996 - 5 UE 3363/94 - HSGZ 1997, 404, und vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 - HSGZ 1997, 403).
- VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85
Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze, …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Letzteres kann die Gemeinde gegebenenfalls auch durch Nachschieben einer fehlerfreien Beitragssatzkalkulation im gerichtlichen Verfahren nachweisen (Senatsurteil vom 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241 = HSGZ 1987, 530 = GemHH 1988, 160). - VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92
Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Der modifizierte Grundflächenmaßstab kann nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere in dörflichen oder kleinstädtischen Gemeinden mit geringen Unterschieden im baulichen Nutzungsmaß einen geeigneten Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Erfassung der von einer Entwässerungseinrichtung vermittelten Vorteile darstellen (vgl. Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42, sowie präzisierend: Beschluß vom 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 - HSGZ 1995, 408 = GemHH 1996, 107). - VGH Hessen, 05.12.1996 - 5 UE 3363/94
Kommunalabgabe: modifizierter Grundflächenmaßstab - Unterschiede in der baulichen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Das Problem der Vorteilsgerechtigkeit der Beitragsbemessung stellt sich damit vornehmlich im Bereich der Bebauung unterhalb der den Vollgeschoßzuschlag auslösenden Geschoßzahl (vgl. Senatsurteil vom 05.12.1996 - 5 UE 3363/94 - HSGZ 1997, 404, und vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 - HSGZ 1997, 403).
- VGH Hessen, 13.04.1999 - 5 TZ 130/99
Abwasserbeitrag - Globalberechnung
Die Entscheidung beruht deshalb auch nicht auf einer Abweichung von der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1998 -- 5 TG 370/96 --, HSGZ 1998, S. 286 f., so dass sich die Antragsgegnerin auch nicht mit Erfolg auf den Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne von § 146 Abs. 4 VwGO in Verbindung mit § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO berufen kann.